
Barrierefreies Bad
Alters-, Rollstuhl- und Behindertengerecht
Wie plane ich ein barrierefreies Bad?
Wie immer bei der Planung eines Badezimmers sollten Sie sich auch beim barrierefreien Bad zunächst darüber Gedanken machen, welche Ansprüche der Raum für Sie erfüllen muss. Die erste Frage ist an dieser Stelle, ob ein barrierefreies Bad nach genormten Standards geplant ist. Für viele staatliche Fördermittel ist dies notwendig, ebenso bei Bädern in Gaststätten, Hotels und an öffentlichen Plätzen, die als barrierefreies Bad deklariert werden sollen.
Falls das Bad lediglich für individuelle Bedürfnisse eingerichtet wird, ist dies natürlich nicht notwendig. Beispielsweise gibt es altersgerechte Bäder, die nicht automatisch auch behindertengerechte Bäder sind, aber möglicherweise für die eigenen Ansprüche komplett ausreichen.

Allgemeine Empfehlungen für ein barrierefreies Bad
Wenngleich individuelle Bedürfnisse und Ansprüche verschiedene Lösungen erfordern, gibt es bei der Einrichtung eines barrierefreien Bads auch immer viele Überschneidungen. Die folgenden Punkte helfen allgemein und machen die Badnutzung häufig auch für Personen komfortabler, die kein barrierefreies Bad benötigen.
Seniorengerecht, rollstuhlgerecht & behindertengerechtes Bad
Wenn von einem barrierefreien Bad gesprochen wird, können unterschiedliche Dinge gemeint sein. Sinnvoll ist daher oft die Einteilung in ein senioren- oder auch altersgerechtes Bad, ein rollstuhlgerechtes Bad und ein behindertengerechtes Bad. Dabei kommt es natürlich zu Überschneidungen und die Ansprüche schließen sich in keinem Fall gegenseitig aus.
Seniorengerechtes Bad
Viele der allgemeinen Tipps sind bereits der beste Weg zu einem altersgerechten Bad. Denn hier sollte vor allem das Sturzrisiko vermieden werden und Hilfe beim Aufstehen und Setzen vorhanden sein. Eine begehbare Dusche mit bodenebenem Einstieg ist dabei zusätzlich hilfreich. Falls ein Rollator verwendet wird, ist ein unterfahrbarer Waschtisch nützlich.
Rollstuhlgerechtes Bad
Wenn das barrierefreie Bad rollstuhlgerecht sein soll, ist ein unterfahrbarer Waschtisch Pflicht. Ebenso braucht es natürlich ausreichend Platz im gesamten Bad. Für die Badewanne gibt es zudem extra Wannenlifte.
Behindertengerechtes Bad
Ein behindertengerechtes Bad kann selbstverständlich unterschiedliche Anforderungen haben. Für eine blinde Person ist beispielsweise die problemlose Orientierung und das Minimieren von Hindernissen wie Schwellen entscheidend, während andere Personen andere Bedürfnisse haben. Hier lohnt sich unter Umständen besonders ein Rufknopf, der je nach Umstand auch für ein senioren- oder rollstuhlgerechtes Bad nützlich sein kann.

Barrierefreie Duschen

Barrierefreie Badewannen

Barrierefreier Waschplatz

Barrierefreies WC
Tipp
Dusch-WCs sind für ein barrierefreies Bad ganz besonders zu empfehlen. Die einfache Nutzung beugt eventuellen Schwierigkeiten – beispielsweise durch eingeschränkte Motorik – beim Toilettengang vor und der hohe Hygienestandard ist ein zusätzliches Plus. Von letzterem wie auch dem allgemeinen Komfort eines Dusch-WCs profitieren darüber hinaus auch alle anderen Personen, die das barrierefreie Bad nutzen.
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung für das barrierefreie Bad
Auch wenn der Begriff barrierefreies Bad umgangssprachlich oft unterschiedlich verwendet wird, ist er juristisch klar geregelt. Entsprechend gibt es auch bei den Finanzierungsmöglichkeiten häufig bestimmte Auflagen zu beachten.
Rechtliches
Für ein barrierefreies Bad in juristischer Hinsicht sind die Maße nach der Norm DIN 18040-2 zu beachten. Diese gibt es in einer Standard-Ausführung und mit dem Zusatz R, welcher zusätzliche Bestimmungen für ein rollstuhlgerechtes Bad enthält. Falls Sie ein Bad im Gastgewerbe einrichten (zum Beispiel für ein Restaurant oder eine Ferienwohnung), muss das Bad dieser Norm entsprechen, um als barrierefrei deklariert werden zu dürfen.
Finanzielles
Für eine staatliche Unterstützung ist zumeist ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 erforderlich. Es gibt allerdings auch unterschiedliche Möglichkeiten zur Bezuschussung z.B. durch Krankenkassen, wenn Sie Ihr Bad behindertengerecht umbauen. Auch für einzelne Schritte, etwa wenn Sie eine altersgerechte Dusche ebenerdig umbauen, oder für Anschaffungen wie Duschstühle kann es eine (teilweise) Finanzierung durch die Krankenkasse geben. Zumeist ist hierfür allerdings ein ärztliches Rezept erforderlich.
















