Grundsatzerklärung
Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt für die Duravit AG und ihre verbundenen Unternehmen
Duravit blickt auf eine über 200-jährige Tradition als global verantwortlich agierendes Unternehmen zurück. Dabei sind die Anerkennung und die Achtung von Menschenrechten und der Umwelt Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Die vorliegende Grundsatzerklärung bringt unsere Verantwortung im Rahmen unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette zum Ausdruck. Sie nimmt Grundsätze unserer Verhaltensrichtlinien auf und ergänzt diese. Dabei setzen wir geltende Gesetze und Verordnungen um, respektieren international anerkannte Standards und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verletzungen vorzubeugen sowie Betroffenen derartiger Verstöße Zugang zu Abhilfe bzw. zu Beschwerdekanälen zu ermöglichen.
Wir fühlen uns der Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unserer Lieferketten sowie der Förderung nachhaltiger sozialer Entwicklung verpflichtet. Unsere soziale Verantwortung ist innerhalb der Duravit AG sowie bei unseren Tochterunternehmen im Kerngeschäft verankert.
Dementsprechend tragen wir Verantwortung für die Achtung und Einhaltung der Verhaltensrichtlinien sowohl innerhalb der Unternehmensgruppe als auch in den Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern. Für die Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten steuert die Geschäftsführung die Geschäftsgebaren innerhalb der Gruppe in Kooperation mit den eigenen Mitarbeitenden. Dazu zählen u.a. die Implementierung und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des Supplier Code of Conduct. Über entsprechende Schulungen stellen wir die Anwendung sicher.
Zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Einhaltung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten innerhalb unserer Lieferketten identifizieren und bewerten wir entsprechende Risiken anhand einer FMEA (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse) und leiten daraus präventive und reaktive Maßnahmen ab. Dazu zählen bspw. die Akzeptanz des Supplier Code of Conduct seitens der Lieferanten und bei Abweichungen werden Aktionspläne gemeinsam erarbeitet und deren Wirksamkeit nachgehalten.
Im Rahmen unserer Risikoeinschätzung berücksichtigen wir die Lieferketten unserer A und B Lieferanten hinsichtlich konformer Bezugsquellen. Konkrete Risiken fragen wir bei unseren Lieferanten in Form einer Lieferantenselbstauskunft ab. Für den Fall, dass wir aufgrund der Lieferantendaten ein potenzielles Risiko in unserer Bewertung identifizieren, führen wir weitere Maßnahmen wie Lieferantenaudits durch. Unser Lieferantenmanagement verstehen wir als einen fortwährenden Prozess, um die ständige Kommunikation mit unseren Lieferanten zu gewährleisten und die kontinuierliche Verbesserung zu dokumentieren. Die Ergebnisse unseres Lieferantenmanagements legen wir in einem jährlichen Lagebericht offen.
Es wurde eine Anlaufstelle für intern und externe Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingerichtet. Diese ist darauf ausgelegt, Bedenken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder umweltbezogenen Themen nicht nur innerhalb unserer Lieferketten, sondern auch an unseren eigenen Standorten zu behandeln. Dieser Hinweis kann anonym per E-Mail oder postalisch an die Compliance Abteilung erfolgen und wird entsprechend dokumentiert. Jede Meldung wird vertraulich behandelt, sorgfältig geprüft und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bearbeitet.
Von unseren Beschäftigten sowie unseren Lieferanten erwarten wir die Einhaltung der gültigen internationalen Standards und Rahmenwerke zur Achtung der Menschenrechte. Als Leitlinien dienen dabei die folgenden Übereinkommen:
- Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen