Hinweisgebersystem
Bearbeitung von Meldungen (insbesondere nach dem Hinweisgeberschutz- und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Der Eingang der Meldung wird bestätigt.
Meldungen werden mit einer hohen Priorität behandelt. Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Umfang des Verstoßes bzw. des gemeldeten Sachverhaltes. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Duravit AG ist jedoch bemüht, jede Meldung schnellstmöglich zu bearbeiten.
Grundprinzipien zur Abgabe von Hinweisen und Bearbeitung von Meldungen bei der Duravit AG:
Die Duravit AG und deren Tochtergesellschaften (nachfolgend „Duravit “) tolerieren keinerlei Korruption, Geldwäsche oder Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Des Weiteren werden keinerlei Verstöße gegen anzuwendendes Recht von der Duravit toleriert. Kommt es dennoch zu Verstößen innerhalb des Unternehmens oder innerhalb der Lieferketten, wird konsequent reagiert. Wir verpflichten unsere Lieferanten unserem Code of Conduct zur Einhaltung des geltenden Rechts. Als Unternehmen legen wir großen Wert darauf, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner diese Grundsätze respektieren und anwenden.
Hinweise können abgegeben werden unter
E-Mail: compliance@duravit.de
Per Post: Duravit AG
Rechtsabteilung
Werderstr. 36
78132 Hornberg
Deutschland
Verbot der Benachteiligung von hinweisgebenden Personen (HinSchG)
Die Benachteiligung von hinweisgebenden Personen ist grundsätzlich verboten und wird nicht geduldet. Die Duravit verpflichtet sich, Hinweisgeber in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht bestmöglich zu schützen. Hierfür sind anonyme Meldungen möglich, wenn diese geltendem Recht nicht entgegenstehen.
Verfahrensordnung Download (pdf, 61.88 KB)